Luft / Immissionen
/ Emissionen
Aufsichtsbehörden verlangen bei bestimmten Anlagen eine Emissionsmessung
mindestens alle drei Jahre, Energiepreise öfter!
- Immissions- und Emissionsmessungen in Zusammenarbeit mit einer
Meßstelle nach §§ 26 u. 28 BImSchG
- Arbeitsplatzkonzentrationsmessungen
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