Luft / Immissionen / Emissionen

Aufsichtsbehörden verlangen bei bestimmten Anlagen eine Emissionsmessung mindestens alle drei Jahre, Energiepreise öfter!

  • Immissions- und Emissionsmessungen in Zusammenarbeit mit einer Meßstelle nach §§ 26 u. 28 BImSchG
  • Arbeitsplatzkonzentrationsmessungen